HINWEIS ZUR FÖRDERUNG:
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen können Sie durch Ihre zuständige Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein), Ihr Jobcenter, Ihr Rentenversicherungsträger oder einen anderen Kostenträger bis zu 100% gefördert werden. Das Maßnahmenangebot gewährleistet inhaltlich und organisatorisch die Chancengleichheit der Geschlechter nach § 8a SGB III.