Arbeitslose, Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können von

  • Ihrer Agentur für Arbeit      (Bezieher von ALG I)
  • Ihrem Jobcenter                (Bezieher von ALG II)

100% der Kosten für eine berufliche Weiterbildung + ggf. zusätzliche Kosten
gefördert bekommen, wenn die individuellen Voraussetzungen der Förderung beruflicher Weiterbildung erfüllt werden.

Sie erhalten dann einen Bildungsgutschein.

Der Bildungsgutschein kann bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger, wie der AK Training+Beratung GmbH für eine entsprechend AZAV-zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme eingelöst werden.

Die Entscheidung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung trifft Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter auf Antrag.

Eine Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung ist darüber hinaus

  • über den Europäischen Sozialfonds
  • die Deutsche Rentenversicherung
  • die Berufsgenossenschaften
  • den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

möglich.
Gerne sind wir Ihnen zu allen Fragen rund um den Bildungsgutschein behilflich.