Arbeitslose, Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können von
- Ihrer Agentur für Arbeit (Bezieher von ALG I)
- Ihrem Jobcenter (Bezieher von ALG II)
100% der Kosten für eine berufliche Weiterbildung + ggf. zusätzliche Kosten
gefördert bekommen, wenn die individuellen Voraussetzungen der Förderung beruflicher Weiterbildung erfüllt werden.
Sie erhalten dann einen Bildungsgutschein.
Der Bildungsgutschein kann bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger, wie der AK Training+Beratung GmbH für eine entsprechend AZAV-zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme eingelöst werden.
Die Entscheidung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung trifft Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter auf Antrag.
Eine Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung ist darüber hinaus
- über den Europäischen Sozialfonds
- die Deutsche Rentenversicherung
- die Berufsgenossenschaften
- den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
möglich.
Gerne sind wir Ihnen zu allen Fragen rund um den Bildungsgutschein behilflich.