Wer wird gefördert? Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die

  • min. 45 Jahre alt sind
  • den Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben
  • keinen Rentenbezug erhalten

Kleine/mittlere Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz,

  • die weniger als250 Beschäftigte haben
  • für ihre Beschäftigten über 45 Jahre ohne Rentenbezug

Mitarbeitende Betriebsinhabende ab 45 Jahren

  • in den ersten 5 Jahren der Unternehmensgründung

Selbstständige und freiberuflich Tätige ab 45 Jahren,

  • in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit

Berufsrückkehrende ab 45 Jahren,

  • deren Grund für die berufliche Unterbrechung mind. 1 Jahr zurückliegt
  • die aufsichtsbedürftige Kinder unter 15 Jahren betreut und erzogen haben
  • die Angehörige 1. und 2. Grades gepflegt haben
  • die aus diesem Grund ihren Berufsweg für mind. 1 Jahr unterbrochen haben
Was wird gefördert? Berufliche Weiterbildung im Rahmen des Bildungsfreistellungsgesetzes

ODER

Berufliche Weiterbildung

  • im handwerklichen und kaufmännischen Bereich
  • für EDV-Kenntnisse
  • für Sprachen
  • zur Verbesserung der Persönlichkeits-, Sozial-, Methoden- und Fachkompetenz
Wie wird gefördert? In einem kostenlosen Antragsformular (Download: www.qualischeck.rlp.de), werden Ziele und Inhalte festgelegt und vom Antragstellenden unterzeichnet. Nach Antrag und Prüfung durch die RAT GmbH erhalten Sie den Qualischeck, den Sie dann bei AK Training+Beratung GmbH einlösen können
Wieviel wird gefördert? Max. 50% der Weiterbildungskosten; bis zu 500€ pro Person
Wohin muss ich mich wenden? RAT GmbH – kostenlose Hotline 0800 | 5 888 432
Weitere Informationen? www.qualischeck.rlp.de

Tabelle 3: Bildungsscheck/Qualifizierungsscheck RLP